Hüttenordnung

    

Skihütte Ottersweier

  1. Die Hütte wurde von den Mitgliedern beider Vereine mit erheblichen Zeit- und hohem finanziellen Aufwand hergerichtet. Wir bitten deshalb unsere Gäste das Haus und sein Inventar pfleglich zu behandeln.

  2. Die Hütte liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Mieter erhalten die Erlaubnis mit zwei Fahrzeugen die Hütte anzufahren (Gepäcktransport, usw.) Dies gilt nicht im Winter, wenn die Loipe gespurt ist. Der Waldweg zur Hütte darf max. mit 25 km/h befahren werden. Nach 22 Uhr soll der Weg zur Hütte nicht mehr befahren werden.

  3. Bettzeug, Schlafsack, Geschirrtücher und Handtücher sind mitzubringen. Es dürfen keine Matratzen verlegt werden.

  4. Wegen der Holzbauweise besteht in der gesamten Hütte Rauchverbot. Offenes Feuer in Wald und Hüttenbereich ist verboten. Es dürfen keine Bäume gefällt werden.

  5. Die Endreinigung (feucht wischen) obliegt der Gruppe, welche die Hütte gemietet hat. Bei ungenügender oder Nichtreinigung wird die Hütte von uns auf Kosten der Mieter gereinigt. Putz- und Spülmittel werden gestellt.

  6. Öfen sind nach Gebrauch zu säubern. Die Asche bitte in die vorgesehenen Gefäße füllen.

  7. Die Hütte ist vor dem Verlassen gründlich durchzulüften.

  8. Alle Lebensmittel sind wieder mitzunehmen.

  9. Beim Verlassen der Hütte sind alle Lichter und Geräte auszuschalten. Ebenso sind alle Fenster und Fensterläden fest zu verschließen.

  10. Der Müll ist vom Mieter mitzunehmen. Bitte keinen Abfall in den Wald werfen.

  11. Die in der Hütte ausgehängten Brandschutzverordnungen sind durchzulesen und zu beachten.

  12. Das Quellwasser ist laut gesetzlichen Vorschriften für den menschlichen Verzehr abzukochen.

  13. An der Hütte dürfen maximal 2 Fahrzeuge abgestellt werden.

    Grillen mit offenem Feuer oder Holzkohle vor oder in der Hütte ist nicht gestattet.